Nachfolgend finden Sie wichtige Grundsätze der Unternehmensführung der Softship AG, die zu den Kernprinzipien unseres Denkens und Handels gehören, sowie wichtige Dokumente und Erklärungen.
Gemäß dem neu eingeführten § 289a HGB sind börsennotierte Aktiengesellschaften verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung wahlweise in ihrem Lagebericht abzugeben oder auf ihrer Internetseite der Öffentlichkeit zugänglich machen.
In der Erklärung zur Unternehmensführung müssen sich die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Angaben zu Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen wiederfinden.
Erklärung zur Unternehmensführung (PDF)
Entsprechend den Vorgaben des § 161 AktG geben Vorstand und Aufsichtsrat der Softship AG jährlich eine Erklärung zur Einhaltung des DCGK ab und legen dar, welche Empfehlungen des Kodex Anwendung finden und welche nicht.
Unsere Entsprechenserklärung nach § 161 AktG im Wortlaut.
Der Corporate Governance Bericht der Softship AG als PDF zum Download.
Informieren Sie sich über die wichtigsten Grundsätze zum Risikomanagement der Softship AG.
Als Abschlussprüfer für die Softship Aktiengesellschaft agiert:
TREUHANSA GmbH Doctores Völschau
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Beselerplatz 7
22607 Hamburg
Germany
Tel +49 (0) 40 890 808 - 0
Email Hamburg@Voelschau.de
Die Satzung der Softship AG in der aktuellen Fassung vom 12.04.2012 als PDF zum Download.
Der Vorstand der Softship AG setzt sich zusammen aus.
Unser Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus: